Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Schüler/innen der vierten Klassen,
in der Zeit vom 10. bis 14. März 2025 haben Sie Gelegenheit, Ihr Kind für die künftige 5. Klasse am GNR anzumelden.
Zu den folgenden Zeiten sind wir für Sie da:
- Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
- Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 15.00 bis 18.00 Uhr
- Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Die Anmeldung vor Ort ist ausschließlich an einem online gebuchten und von uns per Mail bestätigten Termin möglich. Hier können Sie sich einen Termin reservieren:
Sie werden wahrscheinlich bereits über die Grundschule ein Schreiben von uns erhalten haben, in dem auch das für die Terminbuchung erforderliche Passwort enthalten ist. Sollten Sie dieses Schreiben bis zum 14. Februar nicht erhalten haben, können Sie das Passwort für die Terminbuchung ab dem 5. Februar telefonisch (05244/986-41002) oder per E-Mail im Sekretariat des GNR erfragen. Von vorherigen Anfragen bitten wir dringend abzusehen oder aber diese an die Grundschulen zu richten.
Zur Anmeldung bitten wir Sie die unten genannten Formulare bereits vollständig ausgefüllt mitzubringen. Sollten Sie hierzu im Vorfeld Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte ebenfalls per E-Mail oder telefonisch (05244/986-41002) an das Sekretariat.
Da Ihr Kind zu Beginn des neuen Schuljahres von der Stadt Rietberg ein iPad zur Verfügung gestellt bekommt, ist es notwendig, dass Sie zusätzlich zu den Anmeldeunterlagen auch zwei von Ihnen unterschriebene Nutzungsordnungen mitbringen (Einwilligungen zur Internetnutzung am GNR und die Nutzungsordnung der Stadt Rietberg zum Tableteinsatz). Auch diese finden Sie zusammen mit den für Sie wichtigen Informationen unten aufgeführt. Die beiden weiteren Dokumente in diesem Bereich dienen Ihrer Information.
Begeben Sie sich zur Anmeldung bitte pünktlich zum online vereinbarten Termin in unsere Verwaltung im VEZ-Gebäude (Torfweg 65). Wie üblich sind Sie herzlich eingeladen, gemeinsam mit Ihrem Kind zu kommen.
Bringen Sie dazu bitte neben den unten genannten Formularen folgende Unterlagen mit:
- das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde,
- das letzte Zeugnis mit der Übergangsempfehlung,
- den von der Grundschule ausgestellten Anmeldeschein und
- den Nachweis gemäß Masernschutzgesetz (vgl. Erläuterung ganz unten auf dieser Seite).
Im Anmeldegespräch können Sie mit einem Mitglied der Schulleitung ggf. bestehende Fragen klären.
Die Einladungen zum Kennenlernnachmittag werden nach erfolgter Anmeldung im Mai verschickt. Am Kennenlernnachmittag wird den neuen Schülerinnen und Schülern die Anmeldebestätigung feierlich überreicht.
Anmeldeunterlagen:
Die folgenden Anmeldeformulare bitten wir Sie unbedingt bereits im Vorfeld zu Hause auszufüllen und dann zur Anmeldung mitzubringen:
Falls Ihr Kind die AG-Verpflichtung durch einen Kooperationsvertrag oder Instrumentalunterricht abdecken möchte, nutzen Sie bitte eines der folgenden Formulare. Die jeweiligen Bedingungen sind darin ausführlich beschrieben.
Kooperationsvertrag als AG-Ersatz
Instrumentalunterricht als AG-Ersatz
Informationen und Formulare zum Einsatz mobiler Endgeräte am GNR:
Datenschutz und Privatsphäre (Apple)
Nutzungsordnung für mobile Endgeräte der Stadt Rietberg
Anerkennung Nutzungsordnung mobile Endgeräte
Einwilligung Internetnutzung am GNR
Falls ihr Kind am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen möchte, verwenden Sie zur Anmeldung bitte das folgende Formular:
Anmeldung herkunftssprachlicher Unterricht
Hier finden Sie eine Übersicht über das Angebot und die Orte.
Informationen zur Anmeldung Sek. II am GNR:
Informationen zum Masernschutzgesetz
Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz des Bundes vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148 ff.) in Kraft getreten. Demnach sind Sie verpflichtet, für Ihr Kind einen der folgenden Nachweise zu erbringen:
(1) Nachweis über einen angemessenen Impfschutz.
(im Normalfall durch den Impfausweis oder Impfpass).
oder
(2) Nachweis über einen bereits bestehenden Immunschutz.
Dieser Nachweis ist möglich, wenn jemand bereits an Masern erkrankt war und daher über entsprechende Antikörper verfügt.
oder
(3) Nachweis über eine Kontraindikation (Unverträglichkeit) in Bezug auf eine Masern-Impfung.
Hier erfolgt ein Nachweis darüber, dass eine Impfung aufgrund der für diese konkrete Person gesteigerten Risiken nicht möglich ist.
Für die beiden letztgenannten Nachweise ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich.
Kann uns für eine Schülerin/einen Schüler keiner der zuvor genannten Nachweise vorgelegt werden, so sind wir verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen und dürfen das Kind bis zur Klärung nicht beschulen. Wir bitten Sie daher, einen entsprechenden Nachweis möglichst bereits zur Anmeldung mitzubringen oder spätestens bis zum 11.04.2025 nachzureichen.
Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.