Die Einladungen zum Kennenlernnachmittag werden nach erfolgter Anmeldung im Mai 2025 verschickt. Am Kennenlernnachmittag wird den neuen Schülerinnen und Schülern die Anmeldebestätigung feierlich überreicht.
Die Unterlagen zur Anmeldung sind hier dauerhaft hinterlegt:
Neben den unten genannten Formularen werden folgende Unterlagen zur Anmeldung benötigt:
- das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde,
- das letzte Zeugnis mit der Übergangsempfehlung,
- den von der Grundschule ausgestellten Anmeldeschein und
- den Nachweis gemäß Masernschutzgesetz (vgl. Erläuterung ganz unten auf dieser Seite).
Anmeldeunterlagen:
Die folgenden Anmeldeformulare bitten wir Sie unbedingt bereits im Vorfeld zu Hause auszufüllen und dann zur Anmeldung mitzubringen:
Falls Ihr Kind die AG-Verpflichtung durch einen Kooperationsvertrag oder Instrumentalunterricht abdecken möchte, nutzen Sie bitte eines der folgenden Formulare. Die jeweiligen Bedingungen sind darin ausführlich beschrieben.
Kooperationsvertrag als AG-Ersatz
Instrumentalunterricht als AG-Ersatz
Informationen und Formulare zum Einsatz mobiler Endgeräte am GNR:
Datenschutz und Privatsphäre (Apple)
Nutzungsordnung für mobile Endgeräte der Stadt Rietberg
Anerkennung Nutzungsordnung mobile Endgeräte
Einwilligung Internetnutzung am GNR
Falls ihr Kind am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen möchte, verwenden Sie zur Anmeldung bitte das folgende Formular:
Anmeldung herkunftssprachlicher Unterricht
Hier finden Sie eine Übersicht über das Angebot und die Orte.
Informationen zur Anmeldung Sek. II am GNR:
Informationen zum Masernschutzgesetz
Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz des Bundes vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148 ff.) in Kraft getreten. Demnach sind Sie verpflichtet, für Ihr Kind einen der folgenden Nachweise zu erbringen:
(1) Nachweis über einen angemessenen Impfschutz.
(im Normalfall durch den Impfausweis oder Impfpass).
oder
(2) Nachweis über einen bereits bestehenden Immunschutz.
Dieser Nachweis ist möglich, wenn jemand bereits an Masern erkrankt war und daher über entsprechende Antikörper verfügt.
oder
(3) Nachweis über eine Kontraindikation (Unverträglichkeit) in Bezug auf eine Masern-Impfung.
Hier erfolgt ein Nachweis darüber, dass eine Impfung aufgrund der für diese konkrete Person gesteigerten Risiken nicht möglich ist.
Für die beiden letztgenannten Nachweise ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich.
Kann uns für eine Schülerin/einen Schüler keiner der zuvor genannten Nachweise vorgelegt werden, so sind wir verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen und dürfen das Kind bis zur Klärung nicht beschulen. Wir bitten Sie daher, einen entsprechenden Nachweis möglichst bereits zur Anmeldung mitzubringen oder spätestens bis zum 11.04.2025 nachzureichen.
Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.