Anmeldung am GNR

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Schüler/innen der vierten Klassen,

bringen Sie bitte zur Anmeldung Ihres Kindes neben den unten genannten und hinterlegten Formularen folgende Unterlagen mit:
– das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde,
– das letzte Zeugnis mit der Übergangsempfehlung,
– den von der Grundschule ausgestellten Anmeldeschein und
– den Nachweis gemäß Masernschutzgesetz (vgl. Erläuterung ganz unten auf dieser Seite). 

Die Einladungen zum Kennenlernnachmittag werden nach erfolgter Anmeldung im Mai verschickt. Am Kennenlernnachmittag wird den neuen Schülerinnen und Schülern die Anmeldebestätigung feierlich überreicht.

Anmeldeunterlagen für die 5. Klasse

Die folgenden Anmeldeformulare bitten wir Sie unbedingt bereits im Vorfeld zu Hause auszufüllen und dann zur Anmeldung mitbringen:

Anmeldebogen

AG-Wahlbogen

Falls Ihr Kind die AG-Verpflichtung durch einen Kooperationsvertrag oder Instrumentalunterricht abdecken möchte, nutzen Sie bitte eines der folgenden Formulare. Die jeweiligen Bedingungen sind darin ausführlich beschrieben.

Kooperationsvertrag als AG-Ersatz

Instrumentalunterricht als AG-Ersatz

Informationen und Formulare zum Einsatz mobiler Endgeräte am GNR:

Datenschutz und Privatsphäre (Apple)

Nutzungsordnung für mobile Endgeräte der Stadt Rietberg

Anerkennung Nutzungsordnung mobile Endgeräte

Einwilligung Internetnutzung am GNR

Falls Ihr Kind am herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen möchte, verwenden Sie zur Anmeldung bitte das folgende Formular:

Anmeldung herkunftssprachlicher Unterricht

Hier finden Sie eine Übersicht über das Angebot und die Orte.


Informationen zum Masernschutzgesetz

Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz des Bundes vom 10.02.2020 (BGBl. I S. 148 ff.) in Kraft getreten. Demnach sind Sie verpflichtet, für Ihr Kind einen der folgenden Nachweise zu erbringen:

(1) Nachweis über einen angemessenen Impfschutz.
(im Normalfall durch den Impfausweis oder Impfpass).
oder
(2) Nachweis über einen bereits bestehenden Immunschutz.
Dieser Nachweis ist möglich, wenn jemand bereits an Masern erkrankt war und daher über entsprechende Antikörper verfügt.
oder
(3) Nachweis über eine Kontraindikation (Unverträglichkeit) in Bezug auf eine Masern-Impfung.
Hier erfolgt ein Nachweis darüber, dass eine Impfung aufgrund der für diese konkrete Person gesteigerten Risiken nicht möglich ist.

Für die beiden letztgenannten Nachweise ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich.

Kann uns für eine Schülerin/einen Schüler keiner der zuvor genannten Nachweise vorgelegt werden, so sind wir verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen und dürfen das Kind bis zur Klärung nicht beschulen. Wir bitten Sie daher, einen entsprechenden Nachweis möglichst bereits zur Anmeldung mitzubringen oder bis zum 08.03.2024 nachzureichen.

Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.


Anmeldung zur Sekundarstufe II

Anmeldeformular zum Wechsel in die Oberstufe des GNR

(nicht für die Anmeldung zur 5. Klasse)